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Die Arztwahl für eine Schweißdrüsenabsaugung - welche Qualifikation besitzen unsere Fachärzte für Ihre Schweißdrüsenabsaugung?

Alle unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für
Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt bzw. korrigiert werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss der Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in einem kostenfreien Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor der
Behandlung klären können. Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Operateur möglich.
Regelmäßige Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die Veränderung – daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich – sondern auch für das Personal.
Vollmitglied in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige Monospezialität. Dazu gehört:
Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer und wissenschaftlicher Hinsicht.
Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden und Fähigkeiten.
Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen Chirurgen.
Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen Chirurgie.
Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie, was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten, zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine Komplikation entstehen würde.
Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.
Hohe Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für uns eine hohe
Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. der Operateur auch außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle Komplikationen erreichbar
ist, wie schnell auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt werden, etc.
Haftpflichtversicherung auch für Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten Fachärzte muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail. Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten, etc.).
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
Informationshotline
und kostenfreier Beratungstermin für Ihre Schweißdrüsenabsaugung:
0800 / 678 45 65

Informationsmaterial Schweißdrüsenabsaugung
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